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Ausgabe: 2008 prägefrisch Limitierte Auflage: 500 Stück Land: Belgien
Limitierte PREMIUM Edition Info-Coincard - nur 500 Stück! Wichtig: Mit dieser Info-Coincard sind Sie immer sofort informiert, zu welchem Anlass diese Gedenkmünze geprägt wurde.
Diese 2-Euro-Gedenkmünze Belgien 2008 zum Thema 60 Jahre Menschenrechte erhalten Sie in der Qualität prägefrisch als limitierte Info-Coincard - die besondere Münzkarte. Diese Coincard enhält Informationen zur 2-Euro-Münze wie Entwurf, Legierung, Durchmesser und Dicke am Rand,Randprägung, sowie Gewicht. Weiterhin sind das Jahr, die Belgienflagge und allgemeine Informationen zu Belgien festgehalten.(Fläche: 30.528 km2, Einwohner: 10.511.382, Hauptstadt: Brüssel). In Form einer Visitenkarte ist die Info - Coincard der ideale Aufbewahrungsort für die 2-Euro-Gedenkmünze.
Das Münzinnere zeigt ein Rechteck, in das die Zahl 60 eingraviert ist. Von dem Rechteck gehen wellenförmige Linien aus, die es zum Teil umschlingen. Über dem Rechteck steht die Jahreszahl 2008, darunter „UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS“. Am unteren Rand des Münzinneren sind die Bezeichnungen des Ausgabestaats in den drei Landessprachen — „BELGIE — BELGIQUE — BELGIEN“ — halbkreisförmig angeordnet, links und rechts davon das Zeichen der Münze bzw. des Graveurs. Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt. Quelle: EU-Amtsblatt2008/C 125/05 Weitere Informationen: Gestalter der Münze: Luc Luycx Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) wurde am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet. Sie ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Der 10. Dezember wird seitdem als internationaler Tag der Menschenrechte beganngen. Menschenrechte werden als subjektive Rechte definiert, und stehen jedem Menschen gleichermaßen zu. Das Konzept besagt, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit den gleichen Rechten ausgestattet ist. Diese Rechte sind egalitär begründet ebenso unveräußerlich, unteilbar und universell. Heute wird das Bestehen von Menscherechten von fast allen Staaten im Prinzip anerkannt. Durch Verankerung der anerkannten und ratifizierten Menschenrechte in den nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten die Völker-und Grundrechte als einklagbare Rechte umzugestalten und dabei zunehmend umzusetzen.