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Ausgabe: 2008 Limitierte Auflage: 500 Stück
Limitierte PREMIUM Edition Info-Coincard - nur 500 Stück! Wichtig: Mit dieser Info-Coincard sind Sie immer sofort informiert, zu welchem Anlass diese Gedenkmünze geprägt wurde.
Die 2-Euro-Gedenkmünze Portugal 2008 zum Thema 60 Jahre Menschenrechte erhalten Sie in der Qualität stempelglanz als limitierte Info-Coincard - die besondere Münzkarte. Der Münzrahmen enhält Infos zur 2-Euro-Münze wie Entwurf, Durchmesser und Dicke am Rand,Entwurf, Legierung,Gewicht, sowie Randprägung. Weiterhin sind die Portugalflagge, das Jahr 2008, sowie allgemeine Informationen zu Portugal abgebildet (Fläche: 92.345km2, Einwohner: 10.617.575 Hauptstadt: Lissabon). Sie hat die Größe einer Visitenkarte und damit die ideale Aufbewahrung für die 2-Euro-Gedenkmünze. Das Münzinnere zeigt mittig am oberen Rand das portugiesische Wappen, darunter den Namen des Ausgabestaates („PORTUGAL“) und darunter die Jahreszahl, 2008“. Die untere Hälfte des Münzinneren wird von einer geometrischen Darstellung ausgefüllt. Über eine Länge von zwei Dritteln des unteren Rands des Münzinneren verläuft der Text „60 ANOS DA DECLARAÇÃO UNIVERSAL DOS DIREITOS HUMANOS“ gefolgt von „Esc. J. Duarte INCM“ in sehr kleinen Schriftzeichen. Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt. Quelle: EU-Amtsblatt2008/C 165/04 Weitere Informationen: Gestalter der Münze: João Duarte Die 2-Euro Gedenkmünze erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)). Diese wurde am 10. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet. Sie ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Der 10. Dezember wird seitdem als internationaler Tag der Menschenrechte beganngen. Menschenrechte werden als subjektive Rechte definiert, und stehen jedem Menschen gleichermaßen zu. Das Konzept besagt, dass jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins mit den gleichen Rechten ausgestattet ist. Diese Rechte sind egalitär begründet ebenso unveräußerlich, unteilbar und universell. Heute wird das Bestehen von Menscherechten von fast allen Staaten im Prinzip anerkannt. Durch Verankerung der anerkannten und ratifizierten Menschenrechte in den nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten die Völker-und Grundrechte als einklagbare Rechte umzugestalten und dabei zunehmend umzusetzen.