Beschreibung
Der Arbeitszeitnachweis nach § 17 Mindestlohngesetz hat das Format DIN A4 (21 x 29,7 cm) und besteht aus 24 Blatt pro Block. Auf einem Formular kann für einen Arbeitnehmer die Arbeitszeit für einen Monat (31 Tage) dokumentiert werden. In den entsprechenden Spalten Beginn, Pause, Ende, Arbeitszeit, Status, Eingetragen am und Bemerkungen kann dieser Zeitnachweis für Minijobber und Vollzeitkräfte geführt werden. Am Schluss der Tabelle bzw. des Monats kann die Summe der Arbeitsstunden addiert werden.
Hinweis: Jeder Arbeitgeber der Arbeitnehmer beschäftigt (geringfügig Beschäftigte oder in einem der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige tätig ist) ist seit dem 01.01.2015 verpflichtet nach § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Dokumentation muss mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Der Zoll kontrolliert die Erfüllung dieser Pflicht. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € bestraft werden.
- Format: DIN A4
- 24 Blatt pro Block
- Arbeitszeitnachweis
- nach Mindestlohngesetz
- Erfassungszeitraum: 2 Jahre
- für einen Arbeitnehmer
Papiergröße: | A4 |