Wohnungsgeberbescheinigung 2 Seiten DIN A4 10-er Pack
Beschreibung
Nach dem neuen Bundesmeldegesetz ( § 19 BMG) muss jeder Vermieter ab 1. November 2015 innerhalb von 2 Wochen nach jeder Vermietung eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Wird diese Mitwirkungspflicht des Vermieters nicht oder nur unzureichend erfüllt, kann ein Bußgeld seitens der Meldebehörde verhängt werden. Unsere Wohnungsgeberbescheinigung hat das Format DIN A4 und besteht aus 2 Seiten. Sie ist nach dem gesetzlichen Muster erstellt und enthält zusätzliche Hinweise und Tipps für den Aussteller. Sie erhalten hier 10 Stück im Pack.
- Format: DIN A4
- 2 Seiten
- 10 Stück/Pack
- nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- nach gesetzlichem Muster
- Ergänzung zum Einheits-Mietvertrag
Farbe: | Weiß |
Format: | DIN A4 (210 x 297 mm) |